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AGB

1. Allgemeines

 

Sarah Durig ist Inhaberin des Unternehmens Sarah Carina Durig - externe Marketingunterstützung & Events. Die Teilnahme an Events erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Sarah Durig übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Sarah Durig keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen. Sarah Durig ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hier für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und Sarah Durig. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden wären nur dann wirksam, wenn Sie von Sarah Durig ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden wären. Ergänzende und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot und das Konzept, in denen alle vereinbarten Dienstleistungen sowie Vergütungen festgehalten werden.

 

2. Vertragsgegenstand

 

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots und eines Konzepts das durch Sarah Durig erstellt wurde. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Sarah Durig, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Der von beiden Parteien unterschriebene Vertrag, mit allen Details, bildet den Abschluss des Vertrages. 

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3. Leistungsumfang

 

(1) Die von Sarah Durig zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag, Nebenreden, Konzept und Abänderungen. Zu Abänderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Sarah Durig ist insbesondere berechtigt in Abstimmung mit den Auftraggebern gewisse Teile eines Veranstaltungsablaufes in Abweichung von den Leistungsschreiben zu verändern und anzupassen. Wenn über das angebotene Stundenvolumen weitere Stunden anfallen (z.B. wenn Vorbereitungen nicht erfüllt würden etc....) bzw. gewünscht werden sollten, so wird ein Sonderstundensatz von € 60.- netto berechnet. Die Nebenreden müssen schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber freigegeben werden. (2) Sofern Sarah Durig an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Sarah Durig, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren. (3) Sarah Durig behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Sarah Durig je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Sarah Durig und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Sarah Durig alleiniger Vertragspartner des Kunden ist. (4) Sarah Durig behaltet sich vor, die Anzahl des benötigten Eventpersonals den Gegebenheiten entsprechend anzupassen, mit dem Auftraggeber abzuklären und die zusätzlichen Kosten nach Freigabe in Rechnung zu stellen. 

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4. Pflichten des Kunden

 

(1) Alle Bilder sind Beispielbilder vergleichbarer Events. Die konkrete Durchführung auf Ihrer Veranstaltung kann davon geringfügig abweichen. Bei Abweichung durch Wunsch des Kunden fallen gegeben falls zusätzliche Kosten an. (2) Der Kunde stellt Sarah Durig den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Vertrag geregelt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abgeltung des ihm entstandenen Schadens oder Mehraufwands (z.B. durch Verzögerungen, längere Bereithaltung von Personal). (3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden. (4) Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag/Angebot, den Sarah Durig schriftlich erteilt hat. 

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5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

 

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Sarah Durig unverzüglich und schriftlich über den Rücktritt zu informieren. (2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag schriftlich aus Gründen zurück, die Sarah Durig nicht zu verantworten hat, stellt Sarah Durig Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden. Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von: • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme Bei einem Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig. Verpflichtet Sarah Durig im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden. Die Stornogebühren verstehen sich vorbehaltlich einer Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie anderweitig erzielter oder zumutbarerweise erzielbarer Einnahmen gemäß § 1168 ABGB. 

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6. Absagen aufgrund höherer Gewalt

 

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

 

7. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

 

Sarah Durig verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Nachweise

 

Sarah Durig bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

 

9. Pflichtverletzungen

 

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

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10. Sonstige Bestimmungen

 

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

 

11. Medialer Auftritt

 

Wir dürfen von einer gegenseitigen Unterstützung ausgehen, wo Sarah Durig namentlich sowie mit Firmenlogo bei medialen Auftritten erwähnt wird. Gerne kann nach Absprache ein wording von unserer Seite erstellt werden. 

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